Bundestagung
Einladung zur XXV. Bundestagung der Deutschen Olympischen Gesellschaft e.V.
Das Präsidium der Deutschen Olympischen Gesellschaft e.V. lädt zur XXV. Bundestagung am Samstag, 9. Oktober um 09:00 Uhr, in die Räumlichkeiten der Industrie- und Handelskammer, Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main ein.
TAGESORDNUNG (gemäß § 11 der Satzung)
• Feststellung der Anwesenheit und Stimmberechtigung
• Genehmigung des Protokolls der letzten Hauptausschusssitzung
• Berichte des Präsidiums über die abgelaufenen Geschäftsjahre
mit anschließender Diskussion
• Bericht der Revisoren
• Genehmigung der Haushaltsrechnung und des Prüfberichts 2009
• Anträge zur Satzungsänderung
• Entlastung des Präsidiums
• Wahl des Präsidiums
• Wahl der Revisoren
• Genehmigung des Haushaltsvoranschlags für 2011
• Beschluss über die vorliegenden Anträge
• Verschiedenes
Die Teilnahme- und Antragsberechtigung ist durch die §§ 10 bis 12 der Satzung der Deutschen Olympischen Gesellschaft e.V. geregelt. Hiernach sind stimmberechtigt die Delegierten der Zweigstellen, der Landesverbände und der Anschlussorganisationen, wie z. B. der Gemeinschaft Deutscher Olympiateilnehmer. Die Zweigstellen haben je angefangene zehn Mitglieder eine Stimme, jeder Landesverband hat fünf Stimmen, die Delegierten der Anschlussorganisationen erhalten pro Verband je angefangene 50 Mitglieder eine Stimme, höchstens jedoch 5 Stimmen. Eine Stimmübertragung ist nicht möglich. Die Mitglieder des Präsidiums dürfen keine weiteren Stimmen vertreten.
Anträge zur Bundestagung sind dem Präsidium bis zum 03. September 2010 schriftlich über die Geschäftsstelle, Otto-Fleck-Schneise 12, 60528 Frankfurt/M, einzureichen.
Anträge kann jedes einzelne Mitglied stellen, darüber hinaus sind das Präsidium, die Landesverbände und die Zweigstellen antragsberechtigt.
Wahlvorschläge
Vorschläge zur Wahl des Präsidiums müssen ebenfalls bis zum 03. September 2010 in der Geschäftsstelle in Frankfurt schriftlich eingegangen sein. Sie werden den Mitgliedern, die als Delegierte an der Bundestagung teilnehmen, drei Wochen vorher bekannt gegeben.
Gültig sind Wahlvorschläge, die von mindestens drei Mitgliedern des Präsidiums oder mindestens 25 Mitgliedern schriftlich eingebracht werden. Während der Bundestagung dürfen Wahlvorschläge von dem/der neu gewählten Präsidenten/in, von drei Mitgliedern des Präsidiums oder von mindestens 25 der vertretenen Stimmen eingebracht werden.
Das Präsidium der Deutschen Olympischen Gesellschaft e.V.
Frankfurt/Main, Juni 2010

